Der eigene Tümpel

Neue Laichgewässer

In einem ersten Schritt muss ein geeigneter Standort gefunden werden, der in unmittelbarer Nähe auch geeignete Sommerlebensräume aufweist. Weiterhin dürfen durch den Gewässerbau keine wertvollen Strukturen verloren gehen. Ist der Standort gefunden, können durch Bodenproben und kleine Testgrabungen die Bodenverhältnisse und der Wasserhaushalt geklärt werden. Beim Bau wird besonders auf die Bedürfnisse des Laubfroschs geachtet, denn dieser braucht besonnte Laichgewässer, die nicht zu tief sind und flache Uferstrukturen aufweisen.

Lebensraumansprüche

Geeignete Laichgewässer sind flach, sonnenexponiert und liegen in vielfältig strukturierten Landschaften, z.B. überschwemmte Wiesen, Kleingewässer im Grünland, Gewässer in Kiesgruben aber auch naturnahe Gartenteiche sind geeignet. Diese können eine große Bandbreite von Pionier- über temporäre bis permanente Gewässer (mit oder ohne Vegetation) aufweisen. Als Sommerlebensraum ist es wichtig, dass unweit des Laichgewässers sonnenexponierte Hecken und Hochstaudenbestände vorhanden sind und die Kleingewässer möglichst engmaschig beieinanderliegen.

Teichtipps

Die Kleingewässer sollen mindestens 100m² aufweisen, können gerne auch größer sein, aber nicht tiefer als einen Meter. Wichtig ist eine dauerhafte Pflege, die das Gewässer offenhält. Dies kann auch durch eine extensive Beweidung, aber auch durch Mahd gewährleistet werden. Weiterhin dürfen keine Fische eingesetzt werden, da diese den Laich und die Kaulquappen der Frösche fressen.

Umsetzung

Wenn eine geeignete Fläche gefunden wurde, werden die Arbeiten durch einen Baggerbetrieb umgesetzt und durch eine ökologische Baubegleitung fachlich betreut und begleitet. Die Finanzierung läuft über das Projekt. Die langfristige Pflege wird über einen Gestattungsvertrag sowie über Landschaftspflegerichtlinie gemäß LPR gewährleistet.

Haben Sie eine geeignete Fläche?​

Wir suchen private Grundbesitzer und Landwirte, die mit der Anlage oder Wiederaufwertung eines Laichgewässers helfen möchten.
Rund 80 Prozent der Projektfinanzierung stammen aus der Förderung der Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg aus zweckgebundenen Erträgen der Glücksspirale, die restlichen Mittel stellt die Heinz Sielmann Stiftung bereit.
Dadurch werden für die Grundbesitzer keine Kosten für die Maßnahmen anfallen.

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